Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) der Firma Elektro-Technik Birkholz

Elektro-Technik Birkholz
Vier-Morgen Str. 13
97877 Wertheim-Mondfeld
Tel.: 09377 / 298
Fax: 09377 / 1458
E-Mail: info@elektro-birkholz.de

Geltungsbereich:
Die nachfolgend genannten allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen dem oben genannten Elektrohandwerksbetrieb Firma Elektro-Technik Birkholz, mit Geschäftsführer Herrn Matteo Döhner (nachfolgend als ETB bezeichnet) mit oben genannter Adresse und dem Kunden/Verbraucher/Unternehmer (nachfolgend als Kunde bezeichnet). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. In Ausnahmefällen müssen diese vorab schriftlich eingereicht und eindeutig von der Firma ETB / von Herrn Matteo Döhner, anerkannt werden.

1 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.1 Vertragsabschluss
1.1.1 Bestellungen des Kunden bei Firma ETB stellen lediglich ein Angebot an Firma ETB zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung durch Firma ETB ist keine Annahme des Vertrages.
1.1.2 Angebote gegenüber Unternehmern sind grundsätzlich freibleibend.
1.1.3 Die Annahme eines Auftrages durch Firma ETB erfolgt mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.

1.2 Lieferung
1.2.1 Firma ETB liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung oder Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eventuelle Schäden an Waren, die nach Abholung des Kunden/Spediteurs an den veräußerten Waren entstehen, trägt ab Übergabe der Kunde/Spediteur.

1.3 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
1.3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. In vereinzelten Fällen fallen Verpackungs- und Versandkosten von unseren Lieferanten an, die Firma ETB an ihre Kunden weiterbelastet.
1.3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichenden, schriftlichen Vereinbarungen mit gegenseitigem Einverständnis getroffen wurden.
1.3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma ETB (nachfolgend: Vorbehaltsware).
1.3.4 Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
1.3.4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher der Firma ETB gegen den Kunden zustehender Ansprüche Eigentum der Firma ETB, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
1.3.4.2 Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Firma ETB erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
1.3.4.3 Der Kunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
1.3.4.4 Der Kunde darf ohne Zustimmung von Firma ETB, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse der Firma ETB. Über eventuelle Änderungen (Pfändungen etc.) oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die Firma ETB unverzüglich zu benachrichtigen.

1.4 Gewährleistung:
1.4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
1.4.2 Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet Firma ETB über die Art der Nacherfüllung. Im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
1.4.3 Mängelansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Lieferdatum.

1.5 Haftung:
1.5.1 Schadensersatzansprüche des Kunden werden nur dann anerkannt, falls der Firma ETB Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2 Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
Es gelten die Regelungen unter 3. entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
Firma ETB hat das Recht auf Nachbesserungsfristen. Kann eine Arbeit/ein Reparaturversuch nicht im angegebenen, vorhergesagten Zeitraum ordnungsgemäß ausgeführt/beendet werden, muss der Firma ETB eine Nachbesserungsfrist, in der die Arbeiten wie im Vertrag beschrieben fertiggestellt werden können, gestellt werden.

2.1 Kosten
2.1.1 Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsabschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
2.1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt und sind nur für einen Zeitraum von 6 Monaten gültig, da sonst die Preisgarantie nicht gewährleistet ist.
2.1.3 Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns vorab in schriftlicher Form abgegeben und als verbindlich bezeichnet wurde.
2.1.4 Ergeben sich im Laufe der Arbeiten nicht vorhersehbare Zusatzarbeiten, kann Firma ETB diese als zusätzliche Regiekosten unter Begründung und vorheriger Absprache mit dem Kunden in Rechnung stellen.
2.1.5 Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen, und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Kunden unverzüglich hierüber informieren und ggf. ein Nachtragsangebot erstellen. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
2.1.6 Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

2.2 Beendigung
2.2.1 Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Waren zu bezahlen.

2.3 Zahlungen
2.3.1 Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Die Firma ETB hat das Recht bei Projekten, Abschlagszahlungen zu erheben, ohne dass die komplette Angebotsleistung erbracht wurde. Abschlagsrechnungen umfassen einen Betrag, der die bisher aufgebrachten Material- und Lohnkosten umfasst.

2.4 Frist für die Ausführung von Reparaturen bzw. Montagen
2.4.1 Die Angaben der Firma ETB über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind nicht verbindlich für Firma ETB. Ausnahmefälle wären, dass eine konkrete Frist im Vertrag genannt ist, welche von Firma ETB gegengezeichnet wurde.
Bei Verletzung der Fristeinhaltung muss uns eine Nachfrist gewährt werden, und es gelten ausschließlich die im Vertrag vereinbarten Konventionalstrafen bei Fristverletzung.
2.4.2 In Fällen nicht vorhersehbarer Behinderungen der Arbeiten (Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Leistungsverzug von Zulieferern oder höherer Gewalt) kann Firma ETB nicht belangt werden.

2.5 Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
2.5.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
2.5.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme ab diesem Zeitpunkt als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

2.6 Gewährleistung und Haftung
2.6.1 Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage unverzüglich nach Feststellung Firma ETB mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Firma ETB Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Firma ETB für diese Arbeiten.

2.7 Gerichtsstand
2.7.1 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kunden und Unternehmern ist ausschließlich der Gerichtsstand des Amtsgericht Wertheim, Friedrichstraße 6, geltend.
2.7.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.